Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung.
Sie zahlt im Todesfall des begünstigen, eine vereinbarte Summe aus.
Sie wird auch als Hinterbliebenen-Schutz bezeichnet.
Diese dient oft der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen.
Allerdings können auch Unternehmen Vereine etc. die begünstigen dieser Versicherungsart sein.
Im Jahre 2014 hat es in Deutschland ca. 7,6 Mio. Risikolebensversicherungen gegeben.
Funktionsweise der Versicherung
Der Versicherungsnehmer zahlt an die Versicherungsgesellschaft entweder einen einmaligen Beitrag gleich am Anfang des Versicherungsverhältnisses oder einen monatlichen Beitrag zu dieser.
Den Versicherten wird dann, falls der Todesfall der Person, die vom Versicherungsschutz begünstigt wurde Eintritt, die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Diese ermöglicht einen finanziellen Ausgleich bspw. für die begünstigte Familie bei einem Wegfall des Hauptverdieners.
Experten empfehlen für den Ersatz eines solchen Falles das drei- bis fünffache des Bruttoeinkommens des Hauptverdieners.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge kann aus verschiedenen Kriterien errechnet werden, welche eine Beeinflussung, für den Fall der Zahlung darstellen können:
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es jedoch nicht.
Wesentliche Faktoren sind:
-Das Alter in dem die Versicherung abgeschlossen wird
-Die Laufzeit des Vertrages
-Die Risiken des Vertrages
-Stand der Bildung
-Risiken der Freizeit wie bspw. gefährliche Hobbies
-Gesundheitsrelevante Risiken
-Höhe der Summe der Versicherung
Auch das Geschlecht hatte bis zum Jahre 2012 einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Beitrages.
Aufgrund der geringeren Lebenserwartung von Männern mussten, diese bis zu diesem Zeitpunkt höhere Beiträge zahlen.
Formen der Risikolebensversicherung
Neben der klassischen Variante der Versicherung gibt es noch weitere Auslegungen der Versicherung. Es können sich bspw. zwei Personen gegenseitig absichern.
Die Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag.
Bei diesem ist der Versicherer gegen Prämienzahlungen des Versicherungsnehmers verpflichtet, Leistungen die erforderlich für die Wahrnehmungen rechtlicher Interessen der Versicherten in dem vereinbarten Umfang zu erbringen.
Gestaltungsdetails der Rechtschutzversicherung
Alle wichtigen Details, welche bei einem Rechtsschutzversicherungsvertrages beachtet werden müssen, unterliegen den Richtlinien des Versicherungsvertragsgesetzes.
Sowie den vertraglichen Vereinbarungen, die als allgemeine Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden müssen.
Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung wurden zuletzt im Jahre 2012 von der GDV veröffentlicht.
Es können allerdings je nach Vertrag auch besondere Bedingungen vereinbart werden.
Die Voraussetzung für die Eintrittspflicht ist in jedem Fall das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles darunter, ist der tatsächliche oder der behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten zu verstehen.
Die vorbeugende Rechtsberatung ist daher bspw. noch nicht durch die Versicherung erfasst.
Der Rechtsschutzfall wird nach dem Eintreten des Schadenereignisses bestimmt.
Beim Familien-Rechtsschutz sowie dem Erb-Rechtsschutz tritt der Fall ein, wenn das Ereignis eintritt, durch welches Änderung der Rechtslage ausgelöst werden.
Im Strafrechts-Schutz ist es das Ereignis nach dem Zeitpunkt des Vorwurfes der Tat.
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung werden von immer mehr Anbietern angeboten. Versicherungs-Vergleiche wie bspw. einen Verkehrsrechtsschutz Vergleich gibt es auf einer Vielzahl von Portalen im Internet. Hier kann übersichtlich verglichen werden welche Art der Versicherungen sich für den individuellen Fall am meisten lohnt.
Zahnzusatzversicherung
Bei der Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Krankenzusatzversicherung.
Diese kann bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Sie kann Risiken abdecken, welche nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt werden können.
Dadurch kann sie eine Ergänzung der Leistungen erwirken.
Ausgestaltung und Hintergrund
Abhängig von der Ausgestaltung des jeweiligen Versicherungstarifes können durch Zahnzusatzversicherungen verschiedene Risiko-Bereiche abgedeckt werden.
Durch den Begriff werden zahnärztlichen Behandlungsmöglichkeiten wie z. B. Zahnersatz Kieferorthopädie oder Prophylaxe umfasst.
Es ist vom jeweiligen Leistungsportfolio des Tarifes abhängig wie hoch oder umfassend die einzelnen Leistungsbereiche abgesichert werden.
Die Versicherungsgesellschaften greifen oft meist, auf eine Höhe der Rechnung zurück die prozentual an die Leistungsstaffel gekoppelt ist.
Es kommt seltener vor, dass in gleicher Höhe an den Festzuschuss gekoppelt wird, welcher als fester Betrag von durch einen Träger einer gesetzlichen Krankenversicherung finanziell übernommen wird.
Durch Zahnzusatzversicherungen wird der Anteil gemindert welcher von den zahnärztlichen Patienten selbst übernommen werden muss.
Die Differenz zum Festzuschuss muss von Patienten die weitergehende Leistungen wünschen selbst übernommen werden.
Zusätzliche Zahnersatzleistungen wie eine Prophylaxe Behandlung kann in der Versicherung berücksichtigt werden.
Je nach Typ werden Zahnzusatzversicherungen unterschiedlich kalkuliert.
Bei Zahnzusatzversicherungen sind die Wartezeiten abhängig von der Art der Leistung der Versicherung.
Oft meist gilt für Zahnersatz eine Wartezeit von ca. 8 Monaten.
Die Wartezeit bei Leistungen für Zahnbehandlungen sowie Kieferorthopädie beträgt dagegen oft einen Zeitraum von drei bis acht Monaten.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit findet man bei einigen Anbietern.
Hier bekommen Sie die Chance eine Risikolebensversicherung testen zu können.